Das Kündigungsschutzgesetz gibt den Beschäftigten einen »Schutzschirm« zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt aber nicht für alle Betriebe, insbesondere für Kleinbetriebe hat der Gesetzgeber komplizierte Regelungen geschaffen
Mehr:
Neues Merkblatt exklusiv für Innungsbetriebe: Kündigungsschutz in Kleinbetrieben