Der Eigentümer eines Grundstücks muss nicht dulden, dass die Wand eines an die Grundstücksgrenze gebauten Nachbarhauses mit Wärmedämmplatten versehen wird, die 15 cm in den Luftraum seines Grundstücks ragen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (AZ: 6 U 121/09).
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Keine Duldung für in Grundstück hineinragende Isolierungsmaßnahme
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